Am 3. Mai 1415 erteilte Herzog Albrecht V. dem Inhaber der Herrschaft Purgstall das Landgericht, verbunden mit dem Hochgericht (= Gerichtsbarkeit über Leben und Tod). Der Gerichtsbezirk erstreckte sich über die Herrschaftsbezirke von Rothaus (Rottenhaus), Wieselburg, Weinzierl, Wolfpassing und Ernegg.
Eine gemauerte Kapelle am Richtplatz wurde „Marterkreuz“ genannt, da sich hier bis um 1700 der Richtplatz des Landesgerichtes Altschloss befand. Der Marktrichter Franz Lang und seine Ehefrau Rosina ließen 1695 eine neue Kapelle erbauen.
Etwa 20 Meter westlich des Marterkreuzes befand sich ebenfalls bis um 1700 die „Schranne“ (das Podest für die Urteilsverkündung), wo Hinrichtungen mit dem Schwert oder durch den Galgen vollzogen wurden.
Das Richtschwert ist heute noch im Museum im Ledererhaus zu sehen.
1848 wurden die „freien Landgerichte“ aufgehoben.